Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter:
TEAM4ONE GmbH
Geschäftsführer: Wolfgang Schmalzbauer
Hauptstr. 13-15
97996 Niederstetten

HRB 722 994
Amtsgericht Ulm

Telefon: 07932-60650-0
Fax:07932-60650-15
E-Mail: info@team4one.de

USt-Idnr: DE 2625 70290

– im folgenden „TEAM4ONE GmbH“ genannt –

§ 1 Allgemeines/Geltung

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der TEAM4ONE GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die TEAM4ONE GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die TEAM4ONE GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die TEAM4ONE GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Die von der TEAM4ONE GmbH angebotenen Produkte und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

  1. Allgemeines
    Alle Angebote von der TEAM4ONE GmbH stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
  2. Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages.
    Der Kunde hat die Möglichkeit per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief bei der TEAM4ONE GmbH zu bestellen. Hierbei erfolgt der Vertragsschluss wie folgt.
    Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots der TEAM4ONE GmbH kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches die TEAM4ONE GmbH innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.
    Die Annahme des Angebots durch die TEAM4ONE GmbH erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
  3. Speicherung und Zugang zum Vertragstext
    Die TEAM4ONE GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail, per Post oder per Fax zu. Damit verschafft die TEAM4ONE GmbH dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei der TEAM4ONE GmbH gespeicherten Vertragstexten ist – mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB – im Übrigen nicht möglich.
  4. Zur Verfügung stehende Sprachen: Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in den Angeboten der TEAM4ONE GmbH angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land TEAM4ONE GmbH nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über TEAM4ONE GmbH abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
  2. Die TEAM4ONE GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.
  3. Neukunden müssen der TEAM4One GmbH einen Gewerbenachweis oder Briefbogen Ihrer Firma per Fax, E-Mail oder per Post zukommen lassen. Die TEAM4ONE GmbH behält sich das Recht vor, die vom Neukunden gemachten Angaben zu überprüfen.
  4. Die TEAM4ONE GmbH ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§ 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die TEAM4ONE GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem TEAM4ONE GmbH versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen der TEAM4ONE GmbH.
  3. Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch TEAM4ONE GmbH betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
  4. Die Sendung wird von TEAM4ONE GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 5 Lieferung und Lieferzeiten

  1. Lieferungen erfolgen ab 97996 Niederstetten.
  2. Von der TEAM4ONE GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Die TEAM4ONE GmbH kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen TEAM4ONE GmbH gegenüber nicht nachkommt.
  4. Die TEAM4ONE GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die TEAM4ONE GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der TEAM4ONE GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die TEAM4ONE GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der TEAM4ONE GmbH vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Erfüllungsort und Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 97996 Niederstetten soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
    1. die Lieferung abgeschlossen ist,
    2. Die TEAM4ONE GmbH dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
    3. seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
    4. der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der TEAM4ONE GmbH angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
  2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der TEAM4ONE GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von der TEAM4ONE GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die TEAM4ONE GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die TEAM4ONE GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die TEAM4ONE GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die TEAM4ONE GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die TEAM4ONE GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die TEAM4ONE GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die TEAM4ONE GmbH gehemmt.
  5. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  6. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch TEAM4ONE GmbH werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von der TEAM4ONE GmbH gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
  2. Die von der TEAM4ONE GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von der TEAM4ONE GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
  3. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die TEAM4ONE GmbH.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von der TEAM4ONE GmbH als Hersteller erfolgt und die TEAM4ONE GmbH unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der TEAM4ONE GmbH eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die TEAM4ONE GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die TEAM4ONE GmbH, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
  6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von der TEAM4ONE GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die TEAM4ONE GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die TEAM4ONE GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die TEAM4ONE GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen auf Rechnung der TEAM4ONE GmbH einzuziehen. Die TEAM4ONE GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
  7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von der TEAM4ONE GmbH hinweisen und die TEAM4ONE GmbH hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der TEAM4ONE GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der TEAM4ONE GmbH.
  8. Die TEAM4ONE GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
  9. Tritt die TEAM4ONE GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

Unser Verfahren zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollten Sie demnach Beschwerden vorbringen wollen, können Sie dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

§ 10 Hinweise zur Verpackungsverordnung

Wir weisen darauf hin, dass wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen sind.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
  2. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Sitz der TEAM4ONE GmbH.

Hinweis:

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die TEAM4ONE GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.